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Überstundenpauschale


21. Jänner 2019 Gast Keine Kommentare Kommentar schreiben
In unserem Betrieb gibt es eine Gleitzeitvereinbarung mit einem Durchrechnungszeitraum von einem Jahr.
Ich beziehe eine Überstundenpauschale für 20 Stunden pro Monat.
Da ich im Rechnungswesen beschäftigt bin, fallen Überstunden vor allen in den Monaten Jänner bis April an (Bilanzierung).
die volle Begünstigung (€ 86,00) bezüglich des steuerfreien Überstundenzuschlages erreiche ich aufgrund meines Gehaltes bereits mit 5,5 Überstunden.
Im Vorjahr habe ich in den Monaten Jänner bis April jeweils weit über 20 Überstunden geleistet. Zusätzlich noch im Oktober und November jeweils ca 10 Stunden. In den restlichen Monaten habe ich das Zeitguthaben abgebaut und somit keine Überstunden geleistet. Der Zeitsaldo am Jahresende belief sich auf ca 40 Stunden.
Steht mir jetzt in den 6 Monaten, in denen ich Überstunden gleistet habe die volle Steuerfreiheit (€ 86,00) gem. §68 zu ?
Danke für Ihre Antwort
Beste Grüße
Laurentius Faber


 
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