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Absetzbarkeit von Darlehensrückzahlung


15. April 2019 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Bitte um Auskunft ob die Darlehensrückzahlung eines Darlehens für die Wohnraumbeschaffung (vor 2016 abgeschlossen) beim Ehegatten, der höher verdient, absetzbar ist. Die Ehegattin hat ein geringes Einkommen, bei dem keine Lohnsteuer anfällt. Der Darlehensvertrag lautet auf die Ehefrau, weil sie Grundstückseigentümerin ist. Also nochmals die Fragen:

1) Kann diese Rückzahlung beim Ehegatten steuermindernd geltend gemacht werden?
2) Ist dies auch möglich, wenn diese Rückzahlung bereits längere Zeit läuft, sie jedoch noch nie steuerlich berücksichtig worden ist?

Besten Danke im Voraus für die Antwort(en)!



 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   18. April 2019 folgendes:
Sehr geehrte Frau Samitsch

Beim Ehegatten kann die Sonderausgabe berücksichtigt werden, wenn er diese auch leistet (siehe § 18 (3) Z1 EStG

Diese kann jährlich unabhängig von der Vergangenheit berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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