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Bestellung von Amazon Umsatzsteuer


08. November 2012 Gast 5 Kommentare Kommentar schreiben
Grüß Gott!

Auf amazon.de habe ich einen Laserdrucker für mein Büro (Vermessungstechniker) erstanden. Auf der Rechnung steht als Versendungsland Deutschland. Es wurden 20% Umsatzsteuer verrechnet und es scheint auch eine österreichische UID-Nr. auf.

Kann ich die USt aus der Rechnung vom österreichischen Finanzamt rückerstatten lassen?

Für jede Hilfestellung wäre ich dankbar.

 
 StB Michael Braun schrieb am   09. November 2012 folgendes:
Sehr geehrter Herr Kurzm.

Die ausgewiesene Umsatzsteuer auf der Amazon Rechnung (es handelt sich hier um eine österreichische Umsatzsteuer) können Sie in Österreich bei Ihre Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigen (wenn Sie ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer sind).

Michael BRAUN


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Frau Spanner schrieb am   10. März 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Kollege!

Bin gerade auf Ihre Stellungnahme gestossen und möchte mich kurz diesbezüglich äußern, da Ihre Aussage leider nicht ganz richtig ist. Es handelt sich hier um einen Innergemeinschaftlichen Erwerb, also vom Nettobetrag, den ein österreichischer Unternehmer auch so behandeln muss in der UVA, wenn er dann ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt (er erwirbt für den unternehmerischen Bereich usw...), dann darf er sich die VST natürlich abziehen. Auf den falsch ausgewiesen 20 % österreichischer UST bleibt man sitzen und diese sind nicht abzugsfähig, auch die RZ in den USTRL hilft hier nicht, weil sich diese nur auf im Inland steuerpflichtige Tatbestände bezieht.
Unbedingt also bei AMAZON sich einen Unternehmer Account zulegen, dann bekommt man UST FREIE REchnungen von Amazon. Mfg
 
 Herr Aigner schrieb am   23. April 2014 folgendes:
Aufgrund der Versandhandelsregelung muss amazon für Lieferungen nach Österreich die UST in Österreich abführen. amazon hat daher eine österreichische UID und es werden 20% Umsatzsteuer ausgewiesen. Selbstverständlich kann man sich als gewerblicher Unternehmenr die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
 
 Frau Spanner schrieb am   24. April 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Aigner!

Das ist leider ein Irrglaube. Die Versandhandelsregel betrifft den privaten Endkunden. Registrieren sie sich richtig bei Amazon und sie werden sehen, dass Amazon ordnungsgemäße Rechnungen OHNE Umsatzsteuer fakturiert. Der österreichische Unternehmer, der für sein Unternehmen erwirbt, macht dann in AT einen sogenannten innergemeinschaftlichen Erwerb, für den er - Voraussetzungen müssen erfüllt sein - in AT dann einen VST Abzug hat. Andere Kennzahlen in der UVA als bei der "herkömmlichen" VST.
Trugschluss ist, dass man sich als Unternehmer nicht korrekt ausgewiesene 20% Umsatzsteuer von Deutschen Lieferanten in AT als normale Vorsteuer holen kann. Leider unterliegen immer noch viele Unternehmer diesem Irrglauben, wir als Steuerberater können nur hinweisen. Mfg
 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   26. April 2014 folgendes:
Gegebenenfalls ist der Vermessungstechniker im vorliegenden Fall ein Schwellenerwerber (Kleinunternehmer). Er wird dann, sofern er nicht die Erwerbsschwelle überschritten hat bzw. auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichtet (durch Vorzeigen seiner UID), wie ein Privater behandelt.

Danach gilt prinzipiell für Lieferungen aus dem EU-Ausland das Ursprungslandprinzip. Wird jedoch die Versandhandelsschwelle überschritten oder verzichtet der Lieferant auf die Anwendung der Schwelle gilt das Bestimmungslandprinzip, wonach die Lieferung im Empfängerland steuerbar ist. Die Vorsteuer kann der Vermessungstechniker als Kleinunternehmer jedoch nicht in Abzug bringen.

Eine schöne Übersicht zu diesem Thema findet sich hier: Grenzüberschreitende Lieferungen im Binnenmarkt


Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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