Umsatzsteuer bei Vermietung von Wohnung |
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12. November 2012 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Guten Tag!
Ich arbeite als Psychotherapeut und erziele derzeit einen Gewinn in Höhe von etwa 30.000 Euro jährlich und möchte nun eine Wohnung in Wien dauerhaft vermieten.
Muss ich auf den Vermitungsrechnungen Umsatzsteuer ausweisen?
Mit der Bitte um Hilfe.
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Michael BRAUN schrieb am 12. November 2012 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Schuster
Für die Abgrenzung der Umsatzsteuer ist Ihr jährlicher Umsatz (nicht Gewinn) wichtig.
Sollte der gesamte Jahresumsatz über 30.000 EUR (Netto Grenze, d.h. bei Wohnungsvermietung wäre ein Umsatz in Höhe von 33.000 EUR umsatzsteuerfrei möglich) liegen, sind die Mieteinnahmen umsatzsteuerpflichtig (für Wohnzwecke 10 %).
Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Michael BRAUN
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Mag. Peter Knöll schrieb am 13. November 2012 folgendes: |
Offenbar haben Sie die Kleinunternehmergrenze im Sinne des § 6 Abs 1 Z 27 UStG überschritten, da Ihr Umsatz wohl über dem Gewinn liegt.
Wie bereits Herr StB Braun erwähnte muss die Rechnung, wenn Sie die Wohnung für Wohnzwecke vermieten, 10 % Umsatzsteuer enthalten.
Wird die Wohnung hingegen für geschäftliche Zwecke z.B. als Büro vermietet, so ist die Vermietung grundsätzlich steuerfrei. Sie können aber zur Steuerpflicht optieren, wenn der Mieter selbst überwiegend umsatzsteuerpflichige Umsätze hat. Ist Ihr Mieter zum Beispiel ein Arzt, der die Wohnung als Ordination nutzt, so können Sie nicht zur Steuerpflicht optieren.
Die Option zur Steuerpflicht ist vorallem interessant, wenn Sie Renovierungs- oder Adaptierungskosten haben und die entsprechenden Vorsteuerbeträge geltend machen wollen.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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