Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1701)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (129)
   Umsatzsteuer und Zoll (46)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (7)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Frau Karpf über:
Immobilienertragssteuer

Michael über:
Handhabung von Fremdwährungsgewinnen in Verbindung mit Wertpapiererträgen

Isla über:
Immobilienertragsteuer auch bei Verkauf einer privaten Auslandsimmobilie?

Martin über:
Steurerklärung für verstorbene Person

Herr Schläfer über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Frau Hilton über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

guko66 über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Mag. Peter Knöll über:
Hauptwohnsitzbefreiung: Aufgabe des Hauptwohnsitzes nach einer Veräußerung ohne zeitliche Beschränkung möglich?

Umsatzsteuer bei Vermietung von Wohnung


12. November 2012 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Guten Tag!

Ich arbeite als Psychotherapeut und erziele derzeit einen Gewinn in Höhe von etwa 30.000 Euro jährlich und möchte nun eine Wohnung in Wien dauerhaft vermieten.

Muss ich auf den Vermitungsrechnungen Umsatzsteuer ausweisen?

Mit der Bitte um Hilfe.




 
  Michael BRAUN schrieb am   12. November 2012 folgendes:
Sehr geehrter Herr Schuster

Für die Abgrenzung der Umsatzsteuer ist Ihr jährlicher Umsatz (nicht Gewinn) wichtig.

Sollte der gesamte Jahresumsatz über 30.000 EUR (Netto Grenze, d.h. bei Wohnungsvermietung wäre ein Umsatz in Höhe von 33.000 EUR umsatzsteuerfrei möglich) liegen, sind die Mieteinnahmen umsatzsteuerpflichtig (für Wohnzwecke 10 %).

Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Michael BRAUN


Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   13. November 2012 folgendes:

Offenbar haben Sie die Kleinunternehmergrenze im Sinne des § 6 Abs 1 Z 27 UStG überschritten, da Ihr Umsatz wohl über dem Gewinn liegt.

Wie bereits Herr StB Braun erwähnte muss die Rechnung, wenn Sie die Wohnung für Wohnzwecke vermieten, 10 % Umsatzsteuer enthalten.

Wird die Wohnung hingegen für geschäftliche Zwecke z.B. als Büro vermietet, so ist die Vermietung grundsätzlich steuerfrei. Sie können aber zur Steuerpflicht optieren, wenn der Mieter selbst überwiegend umsatzsteuerpflichige Umsätze hat. Ist Ihr Mieter zum Beispiel ein Arzt, der die Wohnung als Ordination nutzt, so können Sie nicht zur Steuerpflicht optieren.

Die Option zur Steuerpflicht ist vorallem interessant, wenn Sie Renovierungs- oder Adaptierungskosten haben und die entsprechenden Vorsteuerbeträge geltend machen wollen.


Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at