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Dreiecksgeschäft?


28. November 2012 Gast 3 Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir importieren Shrips aus Asien, welche wir in Hamburg übernehmen. Unser deutscher Kunde kauft die Shrimps in Hamburg und liefert Sie anschließend an Fastfood-Ketten in Deutschland und Österreich.

Liegt Ihrer Meinung nach ein Dreiecksgeschäft vor?

Mit freundlichen Grüßen

Judit

Dreiecksgeschäfte, Reihengeschäft, Umsatzsteuer 
 Michael BRAUN schrieb am   30. November 2012 folgendes:
Sehr geehrte Frau Judit

Meiner Meinung nach liegt KEIN Dreiecksgeschäft vor

Ein Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn drei Unternehmer in drei verschiedenen Mitgliedstaaten Geschäfte über die gleiche Ware abschließen und diese unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt.

siehe auch
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?angid=1&docid=1478648&conid=519736&stid=583884

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   02. Dezember 2012 folgendes:
Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn über denselben Gegenstand mehrere Umsatzgeschäfte abgeschlossen werden, dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt. Das Dreiecksgeschäft ist ein Unterfall des Reihengeschäftes.

Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung lässt sich ableiten, dass weder ein Reihengeschäft noch ein Dreiecksgeschäft vorliegt, da Ihr Abnehmer (Zwischenhändler) nicht die gesamte Ware weiterliefert, sondern diese vor Weiterlieferung aufteilt. Für ein Reihengeschäft ist aber erforderlich, dass über den gleichen Gegenstand mehrere Umsatzgeschäfte abgeschlossen werden.

Letzten Endes ist aber die Frage, ob ein Reihengeschäft vorliegt oder nicht aus Ihrer Sicht ohne Bedeutung. Sie müssen für jene Waren die in Deutschland verbleiben eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer ausstellen, für alle anderen (die nach Österreich geliefert werden) eine Rechnung ohne USt (mit Hinweis auf eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung).

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Herr Moradi schrieb am   27. Februar 2018 folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir sind eine Kosmetik firma im Österreich und wir bestellen die Kosmetik Ware zu einem Deutsche Hersteller und wir exportieren alle Ware von Deutschland nach Iran .

Ich wollte wiessen,gibt es im diese fall eine Reihengeschäft oder nein?
Sollen wir 20 % UMst im Deutschland bezahlen? weil ich habe gehört dass beim Export giebt es keine UMst.

Lg

Moradi
 
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