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Angestellt und nebenbei selbständig

Der vorliegende Angestellt-Selbständig-Rechner berechnet die Einkommensteuer und Sozialversicherung die zu bezahlen ist, wenn man neben einer Anstellung selbständig dazuverdient. Das Programm geht davon aus, dass einer betrieblichen bzw. freiberuflichen selbständigen Tätigkeit neben einem Anstellungsverhältnis nachgegangen wird.

Im Rahmen der Berechnung wird unterstellt, dass die SVA-Beiträge des laufenden Jahres auch tatsächlich in der endgültigen Höhe an die Sozialversicherungsanstalt einbezahlt werden. Mit anderen Worten: Die SVA-Beiträge des aktuellen Jahres werden automatisch berücksichtigt; sie dürfen nicht als Betriebsausgabe aufgeführt werden.

Der Rechner basiert auf der Rechtslage des Jahres 2019.

Ihr Ansprechpartner bei Fragen: Mag. Peter Knöll Steuerberater


Angaben zur Anstellung

• Bruttogehalt im Anstellungsverhältnis pro Monat:  14 x im Jahr


Angaben zur Selbständigkeit

• Geschätzte Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit im Kalenderjahr: 

• Geschätzte Ausgaben (ohne SVA-Beiträge) im Kalenderjahr: 

Als Standardwert wird 12% der Einnahmen, höchstens jedoch EUR 26.400, angenommen. Dies entspricht dem Betriebsausgabenpauschale.

•  Benötigen Sie zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit einen Gewerbeschein? 







Vorstehendes Berechnungsprogramm wurde von Mag. Peter Knöll entwickelt und wird der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Steuerberater Mag. Peter Knöll
Email: pk@steuerberater-wien.at
Telefon: 0650 / 634 70 42
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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Ergebnisse.


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