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Grunderwerbsteuer-Reform-Rechner (Steuerreform 2015)

Mit der Steuerreform 2015 werden auch die Regelungen zur Grunderwerbsteuer (kurz: GrESt) grundlegend verändert. Die Steuer für Übertragungen innerhalb der Familie soll künftig nicht mehr vom (günstigen) Einheitswert, sondern vom Verkehrswert der zu verschenkenden/vererbenden Liegenschaft berechnet werden. Auf der anderen Seite soll der Steuersatz (bisher 2% im Familienverband) künftig abhängig vom Verkehrswert der zu übertragenden Immobilie gestaffelt sein. Dadurch soll es bei Schenkungen/Erbschaften von besonders günstigen Immobilien sogar zu Steuerersparnissen gegenüber der alten Rechtslage kommen.

Der Grunderwerbsteuer-Reform-Rechner ermöglicht es Ihnen festzustellen, ob eine vorzeitige Immobilien-Schenkung (vor dem 1.1.2016) innerhalb der Familie aus steuerlicher Sicht sinnvoll ist bzw. wie hoch die Steuerersparnis wäre.

Der vorliegende Grunderwerbsteuer-Reform-Rechner basiert auf dem Steuerreformgesetz 2015, welches am 8. Juli 2015 vom Nationalrat beschlossen wurde.


Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

• Geschätzter Verkehrswert der zu vererbenden/verschenkenden Liegenschaft: 

• Wie hoch ist der Einheitswert der zu vererbenden/verschenkenden Immobilie: 
Den Einheitswert Ihres Hauses/Wohnung/Grundstücks können Sie über Finanzonline abfragen. Sie können den Einheitswert aber auch schätzen: In städtischen Gebieten wird der Einheitswert 1:10 bis 1:20 des Verkehrswertes betragen. In ländlichen Gebieten mit geringer Preissteigerung in den letzten Jahren eher 1:5 bis 1:10 des Verkehrswertes.


GrESt
vor
1.1.2016
GrESt
nach
31.12.2015
GrESt
nach
31.12.2015
(ohne Gegenleistung)
€  €  € 

Die Berechnung ergibt, dass eine Schenkung der Immobilie an einen Familienangehörigen (z.B. Kind) um €   günstiger ist.

Bitte beachten Sie, dass aus der Berechnung ein anderes Ergebnis resultiert, wenn die Immobilie bzw. Haus oder Wohnung an mehrere Kinder bzw. Familienangehörige übergeben wird.

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Ergebnisse.



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Telefon: 0650/ 634 70 42
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