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Immobiliensteuer


16. Mai 2012 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Mein Gatte u.ich haben 2010 ein Haus im Eigentum erstanden mit 2/3 Eigentum fuer mich u.1/3 zu Gunsten meines Gatten.Nun bin aber nur ich an der
Eigentumsadresse hauptgemeldet. Wird jetzt bei einem Verkauf innerhalb von 2 Jahren die neue 25% Steuer auf den Gewinnerloes vom Gesamtgewinn errechnet oder nur vom 1/3 Anteil meines Gatten?
Recht herzlichen Dank fuer die etwaige Antwort.

Immobilienbesteuerung, Hauptwohnsitzbefreiung 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   17. Mai 2012 folgendes:
An sich kommt es bei der Hauptwohnsitzbefreiung auf das tatsächliche Nutzen des Hauses als Hauptwohnsitz an.

Liegt nur ein Wohnsitz vor, so ist dieser Hauptwohnsitz. Bei mehreren Wohnsitzen gilt als Hauptwohnsitz derjenige, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Mittelpunkt der Lebensinteressen).

Nicht unbedingt ausschlaggebend ist der melderechtliche Wohnsitz. Obwohl dieser natürlich ein starkes Indiz für das Bestehen eines Hauptwohnsitzes ist.

Verfügt ein Steuerpflichtiger in der selben Gemeinde über mehrer Wohnsitze, können folgende Umstände für die Beurteilung des Hauptwohnsitzes herangezogen werden:

• Ort der Zustellung der Post
• Angabe als Wohnanschrift gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber
• Höhe des Strom- und Wasserverbrauches.


Zusammenfassung:

Wenn Ihr Gatte seit der Anschaffung bis zur Veräußerung durchgehend mindestens zwei Jahre lang tatsächlich im Haus gewohnt hat (das Haus als Hauptwohnsitz verwendet hat) und dies nachweisbar ist, dann ist die Hauptwohnsitzbefreiung auch auf seinen Hausanteil bei einem etwaigen Verkauf anzuwenden.

Zu beachten ist ferner, dass mit bzw. nach der Veräußerung der Hauptwohnsitz aufgegeben werden muss.
 
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