Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Schlüsselwort > Hauptwohnsitzbefreiung
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1701)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (129)
   Umsatzsteuer und Zoll (46)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (7)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Frau Karpf über:
Immobilienertragssteuer

Michael über:
Handhabung von Fremdwährungsgewinnen in Verbindung mit Wertpapiererträgen

Isla über:
Immobilienertragsteuer auch bei Verkauf einer privaten Auslandsimmobilie?

Martin über:
Steurerklärung für verstorbene Person

Herr Schläfer über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Frau Hilton über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

guko66 über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Mag. Peter Knöll über:
Hauptwohnsitzbefreiung: Aufgabe des Hauptwohnsitzes nach einer Veräußerung ohne zeitliche Beschränkung möglich?

Hauptwohnsitzbefreiung 1000 m2 Grund


10. Juli 2015 Autor Keine Kommentare Kommentar schreiben
Die Hauptwohnsitzbefreiung ist grundsätzlich als eine Gebäudebefreiung zu sehen, wobei der zum Gebäude gehörende Grund und Boden von der Befreiung miterfasst wird. Von der Befreiung mitumfasst sind auch Nebengebäude, wenn diese für die Nutzung für selbständige Wohnzwecke oder betriebliche Zwecke nicht geeignet sind.

Bei Grundstücksflächen bis zu 1.000 m² - bezogen auf die Gesamtgrundstücksfläche und nicht auf den reinen Gartenanteil - nimmt die Finanzverwaltung pauschal an, dass der Grund und Boden zum Gebäude gehört. Bei größeren Grundstücken soll dagegen der 1.000 m² übersteigende Grundanteil steuerpflichtig sein.

Das Bundesfinanzgericht (BFG 17.4.2015, RV/2101044/2014 (Revision zugelassen)) hat in einer aktuellen Entscheidung die Ansicht vertreten, dass es unsachlich sei, den der Befreiung zugänglichen Grundanteil anhand einer starren m2-Grenze (1.000m2) festzumachen. Dadurch würden Gebäude in einem Raum mit geringerer Bebauungsdichte gegenüber Gebäuden in Gebieten mit höherer Bebauungsdichte benachteiligt. Im Entscheidungsfall wurde eine Grundstücksveräußerung - Gebäude Wohnfläche 250 m2 auf einer Liegenschaft mit 3.646 m2 - gänzlich steuerfrei gestellt.

Unter Berücksichtigung vorstehender Judikatur wäre es daher durchaus überlegenswert bei hauptwohnsitzbefreiten Gebäuden außerhalb von Ballungszentren die gesamte Liegenschaft (größer als 1000 m2) steuerbefreit zu behandeln. Dabei sollten allerdings die Verhältnisse des Einzelfalls berücksichtigt werden.

Mag. Peter Knöll ist Steuerberater in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt Immobiliensteuerrecht. Mit seiner Fachkenntnis im Immobilienbereich unterstützt er Sie gerne. Rufen Sie ihn einfach unter 0650/ 634 70 42 an.
Web: http://www.steuerberater-wien.at/

Mag. Peter Knöll

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
Immobilienbesteuerung, Hauptwohnsitzbefreiung 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at