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Schenkung von KG-Anteilen


26. Dezember 2017 Autor Keine Kommentare Kommentar schreiben
VwGH 21. 9. 2016, 2013/13/0018

Mehrere Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto schenkten ihre Anteile an eine mitbeteiligte GmbH. Die KG-Anteile wiesen im Zeitpunkt der Schenkung allesamt einen positiven Verkehrswert auf.

Gemäß § 24 EStG ist im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebes anzusehen ist, als Veräußerungsgewinn jedenfalls der Betrag seines negativen Kapitalkontos zu erfassen, den er nicht auffüllen muss zu versteuern.

Das Finanzamt sah in der Übertragung der Anteile eine Veräußerung im Sinn des § 24 EStG. Dies untermauerte das Finanzamt mit dem Argument, dass die mit den negativen Konto verbundenen Steuerlatenzen eine Gegenleistung seitens der GmbH für die Übernahme der Anteile darstellte.

Der VwGH vertrat dagegen die Ansicht, dass der Gesetzgeber mit der Regelung des § 6 Z 9 lit a EStG bewusst in Kauf nimmt, dass beim Rechtsvorgänger eingetretene Wertsteigerungen beim Rechtsnachfolger besteuert werden.

Das Vorliegen einer Schenkung (unentgeltlichen Übertragung) setze nur voraus, dass der Rechtsnachfolger durch die Übertragung des Gesellschaftsanteils tatsächlich bereichert wird. Das ist der Fall, wenn der reale Verkehrswert des Gesellschaftsanteils positiv ist. Oder anders gesagt die stillen Reserven und der Firmenwert höher sind, als der Negativstand des Kapitalkontos.

Der VwGH befand deswegen entgegen der Amtsbeschwerde des Finanzamtes, dass die Übertragung eine Schenkung darstellte und somit keine Versteuerung der negativen Kapitalkonten notwendig war. Die (negativen) Buchwerte des bisherigen Anteilsinhabers waren gemäß § 6 Z 9 lit a EStG von der GmbH als Erwerberin fortzuführen.

Haben Sie noch Fragen zum Thema „Schenkung von Kommanditanteilen“. Mag. Peter Knöll ist Steuerberater in Wien. Mit seinem Fachwissen unterstützt er Sie gerne. Rufen Sie ihn einfach unter 0650/ 634 70 42 an.
Web: http://www.steuerberater-wien.at/

Mag. Peter Knöll

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
Mitunternehmer, Mitunternehmerschaft, Veräußerungsgewinne 
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